Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn Sie als Eigentümer eines Mehrfamiliehauses eine Teilung des Gebäudes nach dem WEG ( Wohnungseigentumsgesetz ) vornehmen wollen, benötigen Sie als erstes eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ( AB ) des zuständigen Kreisbauamtes.
Mit dieser AB können Sie dann zu einem Notar gehen um die Teilungserklärung beurkunden zu lassen. Die Teilungserklärung ist dann die Grundlage für das Grundbuchamt.
Wir erstellen für Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen zur Bescheinigung der Abgeschlossenheit.
Für bis zu 3 Wohnungen: 1.280,-- €
6 Wohnungen: 1.860,-- €
12 Wohnungen: 2.480,-- € zzgl. MwSt.